Information über Wasserentnahme
Die Wassergenossenschaft weist hin, dass Wasserentnahmen aus dem Gerinne nur mit Kannen genehmigt ist.
Für die Entnahme mit einer Pumpe benötigt man eine wasserrechtliche Bewilligung!
Illegale Wasserentnahmen werden ausnahmslos der Behörde weitergeleitet und zur Anzeige gebracht.